Wieviele osteopathische Behandlungen sind notwendig?

Die Anzahl der osteopathischen Behandlungen hängt von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. Alter, Gesundheitszustand und den körperlichen Beschwerden ab, und wird individuell festgelegt. Bewährt haben sich bei vielen chronischen Symptomen 3-6 Behandlungen, um den Zustand des Patienten zu verbessern und zu stabilisieren. Bei akuten Beschwerden reichen oft 1-2 Sitzungen aus.

Die Abstände zwischen den einzelnen Behandlungen sind ebenfalls unterschiedlich. Meist wird ein Zeitraum von 1-3 Wochen bis zur nächsten Behandlung gewählt, um dem Körper genügend Zeit zu geben, zu regulieren. Auch präventive Behandlungen in mehrmonatigen Intervallen (zb. einmal im Quartal) haben sich zur Stabilisierung der Gesundheit bewährt.

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Bei der Erstkonsultation werden zunächst im Gespräch (Anamnese) Ihre Beschwerden besprochen. Dabei werden auch einige gesundheitliche Aspekte hinterfragt, die scheinbar nicht mit Ihrer Symptomatik zu tun haben. Bisherige Untersuchungen und Therapien werden ggf. besprochen. Ein gemeinsames Therapieziel wird festgelegt (wichtig!). Anschliessend  findet eine körperliche Untersuchung statt. Hierbei wird der gesamte Körper getestet, auch wenn Ihre Beschwerden lokal begrenzt sind. Die Untersuchung geht dann in die Behandlung über. Im nächsten Termin werden die Reaktionen und Tests überprüft und ggf. weiter behandelt.

Wie soll ich mich nach einer Behandlung verhalten?

Die individuellen Bedürfnisse Ihres Körpers nach einer Behandlung können ganz unterschiedlich sein. Achten Sie auf Ihre Empfindungen und nehmen Sie sich Zeit für sich.

Allgemein gilt :

Nach einer Behandlung sollten Sie reichlich Wasser (nicht gemeint sind Kaffee, Tee, Limonade, o.Ä.) trinken, um den Behandlungserfolg zu unterstützen. Durch die Therapie werden Entgiftungsprozesse im Körper aktiviert, und das Nervensystem muss die gesetzten Stimuli verarbeiten. Hierzu benötigt der Körper ausreichend Wasser. Am Tag der Behandlung sollten Sie Stress vermeiden und dem Körper genügend Ruhe gönnen. Bewegung und Sport sind trotzdem erlaubt, allerdings sollten Sie sich nicht übermässig belasten. Nicht zuletzt sollten Sie sich ausreichend Schlaf gönnen, um den Körper optimal bei seiner Regeneration zu unterstützen.

Welche Reaktionen können nach einer Behandlung auftreten?

In den Tagen nach einer Behandlung muss der Körper die durch den Therapeuten gesetzten Reize verarbeiten. Dies kann zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Häufig empfindet man unmittelbar nach einer Behandlung eine verbesserte Mobilität und weniger Schmerzen. Trotzdem kann es in den nächsten Tagen zu verstärkten Schmerzen kommen, manchmal in Körperregionen, die sonst keine Beschwerden machen, oder es tauchen “alte” Symptome auf einmal wieder auf. Auch Müdigkeit kann nach einer Behandlung als Reaktion auftreten. Diese Reaktionen sind zwar unangenehm, aber unbedenklich und lösen sich meist nach ein bis zwei Tagen wieder auf. Diese Reaktionsmuster zeigen an, dass der Körper “arbeitet”, was ein positives Zeichen ist. Seien Sie achtsam und beobachten Ihr Empfinden. Je nachdem wie der Körper reagiert, kann der Osteopath die nächste Behandlung darauf abstimmen.

Was soll ich zu einem Behandlungstermin mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin ein Handtuch mit. Ärztliche Befunde, MRT- oder Röntgenaufnahmen, wenn vorhanden, können Sie ebenfalls zum ersten Termin mitbringen. Tragen Sie bequeme Unterwäsche oder bringen eine kurze Sporthose mit.

Wie lang dauert eine Behandlung und wird sie von den Krankenkassen erstattet?

Eine osteopathische Behandlung ist eine Privatleistung. Eine Sitzung dauert ca. 50-60 min. und die Kosten liegen bei 85 Euro. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sollten Sie privat versichert sein oder Heilpraktikerleistungen zusätzlich versichert haben, so wird Ihre Kasse (auch die Beihilfe) die Kosten übernehmen.

Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen erstatten mittlerweile ebenfalls anteilig osteopathische Behandlungen. Manche Kassen verlangen eine ärztliche Bescheinigung, die Sie mit der Rechnung zusammen einreichen. Ob und wieviel ihre Krankenkasse sich an der Behandlung beteiligt, erfragen Sie bitte bei ihrer jeweiligen Krankenkasse. Eine aktuelle Liste der sich beteiligenden gesetzlichen Krankenkassen finden sie HIER.