Mittlerweile erstatten die meisten gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten osteopathische Behandlungen.

Die Vorraussetzung und der Leistungsumfang sind dabei von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kasse.

Allgemein gültig sind die Rechnungsmodalitäten. Die Behandlung wird dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Dieser tritt in Vorkasse und reicht anschliessend die Rechnung (ggf. zusammen mit der ärztlichen Verordnung) bei der Krankenkasse ein. Diese erstattet dann entsprechenden Anteil des Rechnungsbetrages an den Patienten.

Als Mitglied eines osteopathischen Berufsverbandes (DVOM) mit erfolgreich abgeschlossener fünfjähriger Osteopathie-Ausbildung bin ich bei den entsprechenden Kassen als Leistungserbringer registriert.

Eine Auflistung der gesetzlichen Krankenkassen, die aktuell osteopathische Behandlungen anteilig erstatten, finden Sie HIER.